ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Generell
1. Mit Vertragsunterzeichnung ist das Mitglied berechtigt, Trainingsanlagen und -geräte der Lakeside Sportsclub AG zu den regulären Öffnungszeiten zu benutzen.
2. Der Lakeside Sportsclub ist Krankenkasse anerkannt. Das Mitglied profitiert pro Kalenderjahr von einer allfälligen Beitragsleistung seiner Krankenkasse. Das Antragsformular kann nach Vertragsabschluss vor Ort abgeholt werden.
3. Bei Vertragsunterzeichnung erhält das Mitglied ein Chiparmband, welches den Zutritt zu den gebuchten Dienstleistungen und Trainingsbereichen gewährt. Geht das Chiparmband verloren, ist dies dem Personal für Ersatz unverzüglich mitzuteilen und gegen eine Gebühr von CHF 30 ein neues zu erwerben.
4. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Bei Missbrauch der Zutrittsberechtigungen kann der Lakeside Sportsclub je nach Schweregrad rechtliche Schritte und/oder ein Hausverbot erteilen.
5. Das Mitglied bestätigt durch die Vertragsunterzeichnung sein Einverständnis dafür, dass Lakeside Sportsclub Mitgliederdaten durch einen externen Dienstleister (wie Mitgliederverwaltung und Zahlungsdienstleister) erfolgen können. Jegliche Weitergabe von Mitgliederdaten unterliegt strengstens den anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
6. Das Mitglied erklärt sich mit der Vertragsunterzeichnung damit einverstanden, dass seine Daten zu Marketingzwecken an vertrauliche Partner des Lakeside Sportsclubs weitergeleitet werden dürfen.
7. Für das obligatorische 90minütige Einführungstraining wird eine einmalige «Onboarding Fee» erhoben. Darin sind folgende Betreuungsdienstleistungen enthalten: Beratungsgespräch zur Eruierung der individuellen Trainingsbedürfnisse und -ziele, Abklärung des aktuellen Gesundheitszustandes mittels Gesundheitsfragebogen, eine Körperanalyse mittels Körperanalyse-Waage und Auswertung, Ermittlung der persönlichen Leistungsfähigkeit für die Erstellung eines individuellen Trainingsplans (Cardio- und Krafttraining) inklusive Protokollierung, Zusammenstellen eines individuellen Trainingsplans.
8. Der Lakeside Sportsclub ist während den regulären Öffnungszeiten nicht permanent beaufsichtigt und steht dem Mitglied zu gewissen Zeiten auch ohne Betreuung zu Verfügung. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass der Trainingsbereich des Lakeside Sportsclubs aus Sicherheitsgründen und zur Sicherstellung der Krankenkasse-Zertifizierung mit Kameras überwacht wird.
9. Für Notfälle während unbetreuter Öffnungszeiten gibt es auf jedem Stockwerk eine Notfallstation mit Defibrillator, Erste-Hilfe-Koffer und Notruf. Durch betätigen des Notrufs wird ein Alarm ausgelöst.
Preise und Zahlungsmodalitäten
10. Der Vertrag zwischen Mitglied und Lakeside Sportsclub wird grundsätzlich online über verschlüsselte Eingabe abgeschlossen. Als Zahlungsmittel akzeptieren wir alle geläufigen Kreditkarten sowie die Postcard. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind online bei Abschluss zu den im Onlineshop des Lakeside Sportsclubs bereitgestellten Zahlungsmitteln zu entrichten. In Ausnahmefällen kann die Begleichung der Beiträge via Rechnung erfolgen. Für vertraglich vereinbarte Raten gilt dasselbe zum vertraglich vereinbarten Termin. Die vereinbarte Ratenzahlung bleibt bei einer Vertragsverlängerung bestehen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsmodalität mindestens 3 Monate vor Vertragsverlängerung beiderseitig vereinbart. Sollte das Mitglied mit einer Rate in Verzug kommen, ist ihm der Zutritt zum Lakeside Sportsclub ab dem 1. Tag des Beitragsverzugs nicht mehr gestattet, bis der Beitrag inklusive Mahnspesen beglichen wurde. Es besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung/Gutschreibung der durch den Beitragsverzug entstandenen Verlustzeiten. Ein unterschriebener Mitgliedschaftsbeitrag stellt einen Rechtseröffnungstitel dar.
11. Alle Preise und die vom Lakeside Sportsclub angebotenen Leistungen werden mittels Preisliste auf der Website veröffentlicht. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Vertragsbestimmungen, der Mitgliederbeiträge sowie Preise, der Trainingseinrichtungen und der Hausordnung sowie saisonale Anpassungen des Kursprogramms vorbehalten bleiben und dass ihm diese klar begründet und in geeigneter Form vermittelt werden. Der Fall einer zeitweiligen Angebotsanpassung berechtigt das Mitglied weder zu einer geld- oder zeitwerten Rückvergütung noch zum Preisaufschlag seitens Lakeside Sportsclub.
12. Ratenzahlungen: das Mitglied akzeptiert, dass seine Kreditkarte/Debitkarte jeweils am ersten eines Monats mit dem Mitgliedsbeitrag belastet wird, sofern eine Mitgliedschaft mit monatlicher Zahlung gelöst wurde. Das Mitglied trägt die Verantwortung dafür, dass die Zahlungsdaten jederzeit aktuell sind. Persönlichen Daten, wie Adresse, Telefonnummer und Zahlungsdaten müssen mittels eigenen Logins im Kundenbereich der Lakeside Website angepasst werden.
13. Wird der Mitgliederbeitrag oder anderweitig geschuldete Zahlungen nicht fristgerecht entrichtet, veranlagt die Lakeside Sportsclub AG für die erste Mahnung Mahngebühren von CHF 10 und für jede weitere Mahnung Gebühren von CHF 15. Unbezahlte Mitgliedsbeiträge werden per E-Mail oder SMS angemahnt. Wenn Zahlungen trotz mehrfacher Mahnungen nicht geleistet werden, wird der Vertrag automatisch gekündigt und der ausstehende Betrag dem Inkasso übergeben. Wenn die Inkassoübergabe stattgefunden hat, werden alle vertraglichen Forderungen per sofort fällig. Bezahlte Mitgliederbeiträge werden durch eine Eingangsbestätigung im persönlichen Kundenlogin-Bereich auf der Lakeside Website sichergestellt.
Angebotsunterbruch durch Lakeside Sportsclub
14. Im Fall von aussergewöhnlichen Betriebsunterbrechungen bis zu fünf Arbeitstagen pro Kalenderjahr, wie beispielsweise bei Reinigungen, Reparaturen und Revisionen, haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Rückvergütungen oder Verlängerungen des Abonnements.
15. Aus einer Betriebseinstellung infolge von höherer Gewalt (z.B. Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen) und / oder Massnahmen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf zeit- oder geldwerte Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.
16. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können vom Lakeside Sportsclub auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des Standorts des Lakeside Sportsclubs innerhalb des Einzugsgebietes (20 km) berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.
Abonnement Kündigung und Zeitgutschrift
17. Die Jahres-Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiters Jahr, sofern sie nicht unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt wird. Die Monats-Mitgliedschaft muss 10 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt werden, sonst verlängert sie sich automatisch um einen weiteren Monat. Änderungen des Vertrages sowie allfällige Kündigungen bedürfen der Schriftform unter Einhaltung der Fristen (Poststempel).
18. Gegen Vorlage eines Antragsformulars und der Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 25 hat das Mitglied in folgenden Fällen Anspruch auf eine Zeitgutschrift:
Volle Zeitgutschrift: Schwangerschaft (ärztliche Bescheinigung erforderlich), bei Militär- oder Zivilschutzdienst (Vorlage des Marschbefehls erforderlich).
Teilweise Zeitgutschrift bei Abwesenheit von mind. vier Wochen für maximal zwei Monate: beruflicher Auslandaufenthalt (Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich), als Folge von Krankheit oder Unfall (bei 100% Trainingsunfähigkeit mit begründetem ärztlichem Zeugnis).
Volle Rückerstattung: bei dauerhafter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall sowie bei Wohnungswechsel kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen auf ein Monatsende unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnsitzes ausserordentlich gekündigt werden. Bei einem Wohnortwechsel gilt dieses Recht nur, soweit der neue Wohnort weiter als 20 km vom Lakeside Sportsclub entfernt ist. Der Mitgliederbeitrag wird pro Rate unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 80 voll rückerstattet. Abgesehen von den oben genannten Gründen hat das Mitglied bei allfälliger Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebots des Lakeside Sportsclubs keinen Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Mitgliederbeiträge oder eine Reduktion des Mitgliederbeitrages.
19. Die Übertragung des Vertrags auf eine andere Person kann beantragt werden, wenn die Person, die den Vertrag übernimmt, in eine neue Vertragslaufzeit einwilligt. Der Mitgliederbeitrag reduziert sich in diesem Fall anteilsmässig um die übertragene Restlaufzeit. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50,- erhoben. Aus begründeten Anlässen kann der Lakeside Sportsclub Anträge ablehnen.
Hausordnung
20. Mit Vertragsunterzeichnung stimmt das Mitglied zu, sich an die Hausordnung sowie die Weisungen des Personals zu halten. Die Hausordnung ist jederzeit im Club sowie auf der Website ersichtlich. Die Lakeside Sportsclub AG behält sich vor, die Hausordnung gegebenenfalls zu ändern oder zu ergänzen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung ist die Lakeside Sportsclub AG berechtigt, den Vertrag (in schwerwiegenden Fällen fristlos) zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen. Das Mitglied hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung seines Benutzungsentgelts.
Haftungsausschluss
21. Die Benutzung der Einrichtungen der Lakeside Sportsclub AG erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung von Seiten der Lakeside Sportsclub AG für Schäden infolge von Unfällen, Verletzungen, Krankheiten, Diebstahl oder Sachbeschädigung wird, soweit gesetzlich zulässig, abgelehnt. Vorbehalten bleiben einzig Fälle von grob fahrlässiger oder absichtlicher Schadenszufügung durch die Lakeside Sportsclub AG.
Anwendbares Recht
22. Für Klagen eines Mitgliedes gegen den Lakeside Sportsclub ist das Gericht am Wohnsitz des Mitgliedes oder am Sitz der Lakeside Sportsclub AG zuständig. Für Klagen der Lakeside Sportsclub AG ist das Gericht am Wohnsitz des Mitgliedes zuständig. Auf den Mitgliedervertrag und die vorliegenden AGBs findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
Stand September 21